1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung, digitale Sichtbarkeit, Hosting, Wartung und damit zusammenhängende Beratungs- und Betriebsleistungen zwischen Luca Fober, handelnd unter Studio Fober, nachfolgend Auftragnehmer, und dem Auftraggeber.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können keinen Vertrag auf Grundlage dieser AGB schließen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsunterlagen und Vertragsschluss
Der konkrete Leistungsumfang, Preise, Termine und gegebenenfalls Laufzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und den darin ausdrücklich einbezogenen Anlagen. Bei Widersprüchen geht die individuelle Vereinbarung diesen AGB vor.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb seiner Gültigkeitsdauer verbindlich annimmt. Die Annahme kann über das Kundenportal, in Textform oder durch Unterzeichnung erfolgen. Die im Kundenportal zusammen mit dem Angebot sichtbar einbezogenen Vertragsunterlagen sind Bestandteil der Annahme.
Mündliche Nebenabreden werden erst verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt wurden.
3. Leistung und Änderungen
Der Auftragnehmer erbringt die im Angebot vereinbarten Leistungen. Entwürfe, Zwischenergebnisse und Vorschauen dienen der Abstimmung, soweit sie nicht ausdrücklich als endgültige Lieferung bezeichnet sind.
Eine bestimmte wirtschaftliche Wirkung, insbesondere bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen, Reichweiten, Anfragen oder Umsätze, ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich zugesagt wurde.
Änderungswünsche außerhalb des vereinbarten Umfangs, zusätzliche Korrekturrunden und nachträgliche Änderungen bereits freigegebener Bestandteile sind Zusatzleistungen. Der Auftragnehmer informiert vor ihrer Ausführung über die voraussichtlichen Auswirkungen auf Vergütung und Zeitplan.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Inhalte, Zugänge, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit. Er benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass bereitgestellte Texte, Bilder, Marken, Daten und sonstige Materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen. Er stellt den Auftragnehmer von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit die Rechtsverletzung auf vom Auftraggeber bereitgestelltem Material oder einer verbindlichen Weisung beruht und der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
Verzögerungen aufgrund ausstehender Mitwirkung verschieben vereinbarte Termine angemessen. Nach erfolgloser angemessener Nachfrist darf der Auftragnehmer das Projekt pausieren oder nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen. Bereits erbrachte Leistungen und verbindlich beauftragte Drittkosten werden abgerechnet.
5. Termine und Kommunikation
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Lieferfristen beginnen erst, wenn die für den jeweiligen Arbeitsschritt erforderlichen Mitwirkungen vorliegen.
Freigaben, Mängelhinweise und sonstige vertragsrelevante Erklärungen können in Textform erfolgen. Der Auftraggeber bündelt Feedback nach Möglichkeit in den im Angebot beschriebenen Korrekturrunden.
6. Drittleistungen und technische Anbieter
Der Auftragnehmer darf geeignete Erfüllungsgehilfen und technische Anbieter einsetzen. Soweit dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden, werden die datenschutzrechtlich erforderlichen Vereinbarungen gesondert geschlossen.
Kostenpflichtige Drittleistungen, etwa Domains, Lizenzen, Werbebudgets oder externe Plattformen, sind nur enthalten, wenn das Angebot dies ausdrücklich vorsieht. Sonstige Drittkosten werden erst nach Freigabe des Auftraggebers ausgelöst.
Änderungen, Störungen oder die Einstellung von Diensten Dritter können Anpassungen erforderlich machen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über wesentliche Auswirkungen und stimmt kostenpflichtige Änderungen vorab ab.
7. Abnahme von Werkleistungen
Soweit eine abnahmefähige Werkleistung geschuldet ist, zeigt der Auftragnehmer deren Fertigstellung an und stellt sie in geeigneter Form zur Prüfung bereit. Der Auftraggeber nimmt ein vertragsgemäß hergestelltes Werk ab; wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, nennt er mindestens einen konkreten Mangel. Eine Abnahmefiktion tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein, insbesondere wenn der Auftragnehmer nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.
Teilabnahmen erfolgen nur, wenn sie im Angebot oder nachträglich in Textform vereinbart wurden.
8. Preise, Rechnungen und Zahlung
Es gelten die Preise und Zahlungsstufen des jeweiligen Angebots. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Alle genannten Preise sind Endpreise.
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zahlbar. Abschlagszahlungen werden nach dem im Angebot vereinbarten Projektfortschritt fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern gehören dazu insbesondere Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und die gesetzliche Verzugspauschale. Nach erfolgloser angemessener Nachfrist und vorheriger Ankündigung darf der Auftragnehmer betroffene laufende Leistungen aussetzen, soweit dies verhältnismäßig ist.
9. Nutzungsrechte und wiederverwendbare Bestandteile
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot bezeichneten Nutzungsrechte an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. Soweit das Angebot nichts Abweichendes regelt, erhält er daran ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vorausgesetzten Zwecke.
Vorhandene Werkzeuge, allgemeine Konzepte, Methoden, Code-Bausteine, Komponenten, Vorlagen und sonstiges wiederverwendbares Know-how des Auftragnehmers bleiben von der Rechteübertragung ausgenommen. Der Auftragnehmer darf sie weiterverwenden, ohne vertrauliche Inhalte oder die individuelle Gestaltung des Auftraggebers zu übernehmen.
Eingesetzte Open-Source-Software und Inhalte Dritter unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen. Eine Herausgabe von Quellcode, Design-Arbeitsdateien oder Betriebskonten ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot vereinbart ist.
10. Betrieb, Hosting und Zugänge
Hosting, Wartung, Datensicherung, Reaktionszeiten und Verfügbarkeit sind nur in dem Umfang geschuldet, der im Angebot oder in einer gesonderten Leistungsbeschreibung vereinbart ist. Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.
Konten und Domains des Auftraggebers bleiben dessen Verantwortung, soweit nicht ausdrücklich ein Betrieb durch den Auftragnehmer vereinbart ist. Der Auftraggeber verwahrt ihm übergebene Zugangsdaten sicher und entzieht nicht mehr benötigte Zugriffe.
Sicherheitsrelevante Updates oder Maßnahmen zur Gefahrenabwehr darf der Auftragnehmer im Rahmen laufender Betriebsleistungen auch kurzfristig durchführen, wenn dadurch die vereinbarte Nutzung nicht wesentlich verändert wird.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Der konkrete Vertrag benennt Gegenstand, Dauer, Datenarten, betroffene Personen, Unterauftragsverarbeiter und technische sowie organisatorische Maßnahmen.
Vom Auftragnehmer bereitgestellte Hinweise oder Strukturhilfen für Impressum, Datenschutz oder andere rechtliche Inhalte ersetzen keine Rechtsberatung. Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit seiner Inhalte und seines Geschäftsbetriebs verantwortlich.
12. Mängelrechte und Haftung
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer erhält zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung. Kein Mangel liegt vor, soweit eine Beeinträchtigung auf nachträglichen Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter, ungeeigneter Nutzung, fehlerhaft bereitgestellten Inhalten oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Änderungen externer Dienste beruht.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
13. Laufzeit, Kündigung und Vertragsende
Laufzeit und Kündigungsfristen laufender Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Fehlt eine besondere Regelung, kann eine auf unbestimmte Zeit geschlossene laufende Leistung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei Vertragsende unterstützt der Auftragnehmer eine vereinbarte Übergabe. Umfang, Format und Vergütung eines Exports oder einer Migration richten sich nach dem Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und vereinbarte Löschfristen bleiben unberührt.
14. Referenznennung
Eine öffentliche Nennung des Auftraggebers als Referenz oder die Darstellung des Projekts im Portfolio erfolgt nur aufgrund einer gesonderten Zustimmung oder Vereinbarung. Bereits öffentlich zugängliche Arbeitsergebnisse dürfen ohne eine solche Zustimmung nicht so verwendet werden, dass eine geschäftliche Empfehlung des Auftraggebers behauptet wird.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist München ausschließlicher Gerichtsstand. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Änderungen dieser AGB gelten für bestehende Verträge nur, wenn die Parteien sie vereinbaren. Für neue Verträge gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.